Bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal bedeutet Schadenersatz für Autobesitzer (Euro 5 und 6 Motoren).
Ein kurzer Überblick über das Urteil im Abgasskandal: Der deutsche BGH bestätigt auch im Interesse österreichischer MERCEDES, VW, AUDI, PORSCHE, SEAT und SKODA Besitzer.
- Das Urteil des obersten deutschen Gerichtshofes wird die österreichischen Gerichte wohl positiv für die Fahrzeugbesitzer beeinflussen.
- Derartige Urteile stützen auch die Position unserer Klienten, für welche wir in ganz Österreich Klagen wegen Kfz mit den neueren Euro 6 Motoren (ab ca. Bj 2015) einbringen. Auch bei diesen gibt es hinweise, welche illegale Bauteile nachweisen, die zu massiv überhöhtem Stickoxidabgas führen!
- Auch wer jetzt erst Klage bei einem österreichischen Gericht einbringt, hat deutlich bessere Chancen, als jemals zuvor!
Zusammenfassung des Urteils:
- die Betrugssoftware ist illegal und die Käufer bekommen den Kaufpreis zurück.
- was die Autohersteller gerne bestreiten: Der Schaden ist schon durch den Kauf eingetreten, da die Käufer nichts von der illegalen Abschaltung der Abgasreinigung wußten.
- Offen bleibt auch in Österreich, ob für die Nutzung ein Abzug vom Kaufpreis zulässig ist.
Bereits im Juli stehen die nächsten Urteile an, von denen auch österr. Kläger sich eine Klärung der noch offenen Fragen erwarten.
Informieren Sie sich kostenlos bei uns unter +43 (0) 676 / 76 28 761 oder via E-Mail an office2@moser-anwalt.at!
Details über das neue Urteil im Abgasskandal
Auch in den letzten Jahren schon auch vor Gericht: Geschlossene Vergleiche österr. Autobesitzer könnten hinfällig werden, da sich die Vergleichsgrundlage durch ein Verbot der Temperaturfenster vermutlich geändert hat, es könnten diese Vergleiche nachverhandelt und die Entschädigungsbeträge eventuell erhöht werden.
Die österreichischen Gerichte werden Verbrauchern künftig deutlich schneller hohe Entschädigungen auszahlen können, bzw. zusprechen, weil sich die Gerichte auch die extrem teuren Sachverständigengutachten sparen können, welche die Verfahren bisher überdies mindestens ein halbes Jahr und länger verzögert hatten.
Interessant wird es auch für Autobesitzer, welche keine Rechtsschutzversicherung besitzen, wenn die Chancen auf den Prozesserfolg steigen. Gerade diese Personen wurden bisher von den Unsicherheiten und den hohen Prozesskosten abgeschreckt: Das könnte sich bald ändern. Wir bieten jedenfalls eine kostenlose Erstberatung auch für diese Autobesitzer an.
Die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal
Zusammengefasst bedeutet das: Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Eventuell muss eine Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
Wir werden weiter über die Verhandlungen berichten und Sie auf dem Laufenden halten! Kontaktieren Sie uns für eine Beratung unter +43 (0) 676 / 76 28 761 oder via E-Mail an office2@moser-anwalt.at!
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