Abgasbetrug – VW Audi Porsche Mercedes Seat Skoda

So kommen Sie zu Ihrem Recht im Abgasskandal! Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Ansprüche für den Abgasbetrug.

Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline: +43 (0) 676 / 76 28 761 (kein SMS)

Wir haben für unsere Klagen gegen Autohändler und Privatbeteiligtenanschlüsse gegen den VW-Vorstand ua. im Strafverfahren wegen Betrug ua. Delikte eingebracht.

Neben der gerichtlichen Einigung ist natürlich auch ein Vergleich -auch ohne Gericht- möglich – solange es zu Ihrem Vorteil gereicht. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Abgasbetrug-Beratung an, um gemeinsam mit Ihnen zu ermitteln, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Von einer Entschädigung, insbesondere für den Wertverlust bis hin zu einem Austausch durch einen Neuwagen stehen viele Möglichkeiten offen.

Abgasbetrug aktuell:

Dezember 2020

EuGH erklärt Abgasreinigungs-Software in Dieselmotoren für illegal

August 2018

Verjährung der Ansprüche betrogener Käufer ab 18.09.2018?
Klagen gegen den VW Konzern (Audi, Seat, Skoda, VW) sind vorsichtshalber bis 18.09.2018 einzubringen. Anders als in der BRD (§ 199 BGB) verjähren nach österreichischem Recht Ansprüche gegen VW bereits 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Wesentliche Informationen zum Abgasbetrug durch den VW Konzern wurden am 18.09.2015 bekannt. Daher können zwar Klagen auch noch nach dem 18.09.2018 eingebracht werden, es ist aber voraussichtlich mit entsprechenden Verjährungseinwänden des beklagten VW Konzerns zu rechnen.

Wenn derartigen Einwänden von einem Gericht stattgegeben wird, besteht kein Anspruch des betrogenen Käufers mehr! Es handelt sich hierbei um eine reine Gerichtsentscheidung, obwohl wir der Überzeugung sind, daß die Verjährung und damit der Verlust der Ansprüche der betrogenen Käufer aufgrund verschiedener Umstände erst später eintritt.

Jänner 2018

Das Kraftfahrtbundesamt (BRD) hat entschieden: Auch viele V6 Sechszylindermotoren von AUDI und VW sind mit einer Abgasbetrugseinrichtung ausgeliefert worden.

Diese schweren Mängel (da die Abgase wesentlich über den Angaben von VW und AUDI bei der Typisierung der Fahrzeuge liegen) sollen nun behoben werden. Wie sich das auswirkt, ist völlig offen. Grundsätzlich bestehen die gleichen Ansprüche wie bei den sonstigen TDI Motoren.

KLAGEN gegen den DEUTSCHEN VOLKSWAGENKONZERN sind auch nach dem 31.12.2017 möglich! Und zwar nach österreichischem Recht und vor einem Gericht in Österreich!

KLAGEN gegen den (von Volkswagen schadlos gehaltenen) HÄNDLER, welcher Ihnen das mangelhafte Fahrzeug verkauft hat, sind jedenfalls noch bis spätestens Anfang September 2018 und auf Schadenersatz möglich! Bei Sechszylindermotoren ist die Verjährungsfrist noch offen und daher Klagen mit Aussichten auf Erfolg möglich, da die Manipulationen an diesen Motoren erst im Jänner 2018 festgestellt wurden.

VW spekuliert ganz offensichtlich mit dem derzeit verringerten Medieninteresse. Abgesehen davon haben natürlich viele Menschen um den Jahreswechsel andere Sorgen, als sich mit derartigen Machenschaften auseinanderzusetzen.

Neueste Urteile beim Abgasbetrug

Inzwischen liegen aber auch schon mutige Berufungsurteile (nach deutschem Vorbild) vor, mit welchen festgestellt wird, dass

  1. die Manipulationen des VW Konzerns Mängel sind (VW bestreitet diese Tatsache trotzdem in allen laufenden Verfahren!) UND
  2. das Softwareupdate unzumutbar ist, da die Folgen -vorsichtig gesagt- unklar sind.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung, vertreten wir Sie aber auch (für Sie kostenlos) im Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des VW Konzerns, Dr. Martin Winterkorn. Dieses Strafverfahren wird sehr langsam geführt, man wartet offenbar Ergebnisse der Strafverfahren in der BRD ab. Wir bleiben jedenfalls für Sie an der Sache dran.

Modelle mit TDI Motor betroffen

Viele Modelle von VW, Porsche, Mercedes und Co. mit TDI Motor (1,6 und 2,0 Liter) bis Baujahr (8/2015) von Abgasbetrug betroffen

Kontaktieren Sie uns, um zu Ihrem Recht zu kommen. Derzeit gibt es viele widersprüchliche Meldungen rund um das Recht der geschädigten Konsumenten. Glauben Sie nicht alles!

Im Idealfall können wir für Sie eine außergerichtliche Lösung erzielen. Sollte der Konzern und/oder der Händler sich weigern, reichen wir, abgestimmt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, Klage ein, um für Sie eine angemessene gerechte Entschädigung zu erzielen. Gut zu wissen ist für viele auch, daß der Händler normalerweise von VW entschädigt wird und den Händler daher keine Kosten treffen, auch wenn er das Verfahren verlieren sollte. Aus der Presse:

„Der VW Konzern hat Sie wissentlich betrogen. Sie haben für ein Produkt gezahlt, dass Sie nicht erhalten haben. Wir helfen Ihnen, den Verbraucherschutz geltend zu machen.“

Termine des für Sie kostenlosen Erstgespräches können gerne auch wahlweise und nach freien Kapazität in Ihrer Wohnortgemeinde stattfinden.

Angesprochen sind vorrangig Klienten mit aufrechter Rechtsschutzversicherung.

ACHTUNG: Lassen Sie die „Reparatur“ durch den VW – Fachbetrieb nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu. Sie könnten ansonsten sämtliche Ansprüche gegen VW verlieren. Außerdem ist inzwischen dokumentiert, daß die Folgen des Softwareupdate negativ sind.


Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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