Bau, Schadenersatz & Gewährleistung

Informationen zum Thema Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung:

  • Prüfung und Erledigung von Mängelrügen sowie Einforderung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Mängelbehebungsansprüchen in jeglicher Beziehung (Gewährleistungsansprüche und abgeleiteite Schadenersatzansprüche – Mängelfolgeschäden)
  • Regulierung von Schadensfällen anstelle oder akkordiert mit Maklern sowie in Kombination mit anwaltlicher Fachkenntnis und damit entsprechendem Nachdruck
  • Sachverständigen- und Beraterhaftung
  • Haftung von Ziviltechnikern, Architekten, Planungsbüros und Handwerkern
  • Produkthaftung
  • Ärztehaftplicht; Krankenanstaltenträger- und Heimhalterhaftung
  • Berufshaftpflicht allg.
  • Unfälle
  • Durchsetzung sämtlicher Schadenersatzansprüche wie Schmerzengeld, Verdienstentgang, Sachschäden etc.
  • Beratung und Vertretung von Geschädigten und Angehörigen insbesondere nach Schwer- und Schwerstunfällen

Bei der Regulierung von Schadensfällen, Durchsetzung sämtlicher Ansprüche für Schadenersatz wie Schmerzengeld, Verdienstentgang, Sachschäden oder der Beratung und Vertretung von Geschädigten und Angehörigen – insbesondere nach Schwer- und Schwerstunfällen zählt Erfahrung und akribisches Arbeiten – diese Erfahrung hat nur Ihr Anwalt, der Sie nötigenfalls auch vor Gericht vertritt.

Aufgrund unserer Arbeitsweise, unserer Netzwerke sowie unserer langjährig erprobten Praxis ermöglichen wir unseren Klienten beinahe immer bessere Lösungen als ohne anwaltliche Vertretung.

Wo rechtliches Wissen oft scheinbar endet, kann die hartnäckige Kleinarbeit und Erfahrung der Kanzlei Moser oft der entscheidende Schritt sein, um -im schlimmsten Fall- die Existenz unserer Klienten zu sichern.

Wir gehen mit Ihnen den oft steinigen Weg durch unrichtige, verzögernde, verschleiernde auf Verjährung setzende Auskünfte der Haftenden und deren Vertreter. Um zu Ihrem Recht zu kommen und für Ihren Schadenerstz!

Anfragen gerne unter office@moser-anwalt.at oder telefonisch unter +43 (0) 512 / 57 23 22.

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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