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Linderung der Folgen für Unternehmer infolge der Corona-Krise: Wir sind eine der wenigen Spezialkanzleien Österreichs.
Wirtschafts- und Unternehmens-, aber auch Verbraucherrecht sind seit Jahrzehnten Schwerpunkte der Arbeit von Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser. Wir haben bereits einige Anträge bei der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Epidemiegesetz eingebracht.
Mit den Behörden kann man keine Vergleiche schließen. Hier braucht es eine konsequente Verfahrensführung. Unsere Klagen (keine Sammeklagen!) sind die interessanteste Variante, möglichst bald den Ihnen zustehenden Verlust aus den restriktiven Corona-Maßnahmen zu erreichen.
Sammelklagen haben für Klienten ohne Rechtsschutzversicherung Berechtigung. Sammelklagen lösen aber enorm lange Verfahren aus und am Ende werden dann weitere Klagen (Leistungsklagen) nötig. Bis dahin ist ihr Unternehmen eventuell nicht mehr liquide genug. Mit Einzelklagen erzielt man erfolgreichere Lösungen.
Aktuell:
Sammelklagen führen nicht rasch zum Erfolg und enden leider oft in billigen Vergleichen! Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte unbedingt deren Vorteile nutzen.
So geht effektive Hilfe gegen die Insolvenz: Die Schweiz macht es vor – 100% staatliche Bürgschaft für Unternehmensrendite und zwar zinsfrei! Dort funktioniert die Kreditauszahlung binnen 3 (drei!) Stunden! im „Österarm“ müssen Banken wochenlang prüfen
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Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.
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