So kommen Sie zu Ihrem Recht nach einem Ski- oder Lawinenunfall*

Kostenlose Erstberatung zur Klärung der für Sie nervenschonendesten Vorgangsweise. Die Folgen von Unfällen können in jeder Hinsicht sehr belastend sein. In derartigen Situationen stehen wir Ihnen mit Umsicht und Kompetenz zur Seite.

Wählen Sie einfach unsere kostenlose** Hotline – Nummer: +43 (0) 676 / 76 28 761 (keine SMS)

Neben der gerichtlichen Einigung ist natürlich auch ein Vergleich -auch ohne Gericht- möglich – solange diese Lösung für Sie günstiger ist und auch Ihnen sinnvoller erscheint. Wir bieten Ihnen eine grundsätzlich kostenlose Beratung an, um gemeinsam mit Ihnen zu ermitteln, wie wir die nachteiligen Folgen nach einem Schiunfall für Sie möglichst gering halten.

Unsere Leistungen für Sie nach einem Ski- oder Lawinenunfall:

Professionelle Beratung und Vertretung gegenüber/bei:

  • (Alpin)polizei – HINWEIS: machen Sie keine Aussage ohne Ihren Anwalt!
  • Ihrer und der Versicherung des kollidierenden oder sonst verursachenden Unfallgegners
  • Strafverfahren wegen (fahrlässiger) Körperverletzung, etc.
  • Unfallopfervertretung
  • Liftbetreiber, Bergbahnen, Rennveranstalter, etc.
  • auch gegenüber ausländischen, vor allem bundesdeutschen, niederländischen und (immer häufiger) osteuropäischen Verursachern und deren
  • Versicherungen
  • uam.

Prozessvertretung in allen zusammenhängenden Problemstellungen

  • Verhandlung und Herstellung einer raschen und möglichst bedingungslosen Deckungszusage Ihrer Versicherer (im Rahmen der Bedingungen und nach best practice Regeln)
  • Beratung beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung: Achten Sie darauf, daß die Versicherungssumme, das ist der Betrag, den die Versicherung maximal für Prozesskosten uam. bezahlt, mindestens Euro 100.000,00 liegt. Die Erfahrung zeigt, daß diese Summe bei erheblichen Schäden nach Unfällen und angesichts der hohen Gerichtsgebühren und Sachverständigenaufwand leicht überschritten werden. Manchmal muß man dann einen ungünstigen Vergleich schließen, weil man sich den Prozess gar nicht leisten kann. Schließlich muß man beim Prozeßverlust die Kosten des Anwalts des auch noch bezahlen. Dies kann Rechtsschutzversicherung oder einer Haftpflichtversicherung, welche diese Bezeichnung wirklich verdienen, verhindert werden.

* Lesen Sie den aktuellen Pressetext von Rechtsanwalt Moser unter „Publikationen“  (PDF)
** HINWEIS: Die telefonische Beratung erfolgt unverbindlich und kostenlos (max. 15 Minuten) zur Abklärung der Vorraussetzungen für eine Rechtsberatung. Persönliche Erreichbarkeit eines Rechtsanwalts kann insbesondere ohne SMS Nachricht nicht dauerhaft garantiert werden.

Weitere Informationen gerne unter:
office@moser-anwalt.at (bitte auch Rückrufnummer anführen)
oder rufen Sie uns unverbindlich unter Tel.: +43 (0) 512 / 57 23 22 (Mag. Moser)

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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