PRIVATKONKURS
aufgrund der Corona-Krise:
- Wegfall der Mindestquote von 10%! dh. unter Umständen kann man ab 01.11.2017 prinzipiell auch mit 0,1% entschuldet werden!
- nur mehr 5 Jahre (statt bisher 7 J.) Laufzeit, vor allem dann, wenn kein Einkommen!
- auch laufende Abschöpfungsverfahren werden bereits nach Ablauf von nurmehr 5 Jahren (bisher 7 Jahre – im Gesetzesentwurf noch 3 Jahre) beendet!
- HINWEIS: Wartezeiten beim Gericht sind wahrscheinlich, wenn man sich nicht rechtzeitig beim Fachanwalt informiert!
- um in die günstigere Neuregelung zu kommen: Anträge sind bereits jetzt möglich und abh. vom Ergebnis der anwaltlichen Prüfung meist sinnvoll!
Informieren Sie sich daher bereits vor dem grossen Ansturm jetzt bei unserem grundstzl. kostenlosen Erstgespräch!
ALLGEMEINES:
Insolvenz – Privatkonkurs – Schuldenregulierung – das Ende vom Lied oder eine 2. Chance?
Wir sind (wie der österr. Gesetzgeber auch) von Letzterem überzeugt!
Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser verfügt über mehrjährige Praxis in der Abwicklung von Privatkonkursen sowie außergerichtlichen Sanierungen – sowohl für Unternehmer als auch Privatpersonen, sei es als Haupt- oder Mitschuldner (Bürgen, Garanten, etc.). Die Tatsache von rund 300(!) erfolgreich abgeschlossenen Sanierungen (teils aus der Tätigkeit von Mag. Moser als Vertreter einer Non Profit Organisation, welcher vom Bundesministerium für Justiz der bevorrechtete Status* gem. der österr. Insolvenzordnung verliehen wurde) sprechen für wirkliche Qualität der Beratung und Vertretung in diesem Spezialgebiet.
Vor allem gibt es bei Vertretung über die Kanzlei Mag. Martin J. Moser meist keine Wartezeiten, weshalb die Eröffnung des Verfahrens bei Gericht ohne Verzug erfolgen kann. Erst mit Verfahrenseröffnung werden der Zinsenlauf sowie weitere Klagen und Exekutionen gestoppt und eine konstruktive Lösung ohne Druck möglich!
Rechtsanwalt Moser ist aber nicht nur als Schuldnervertreter, sondern gleichermaßen als Gläubigervertreter und als Masseverwalter/Insolvenzverwalter tätig.
für weiterführende Informationen:
Rechtsanwalt Moser kennt also „beide Seiten“ aus langjähriger Erfahrung – das kann für Sie als Klient nur von Vorteil sein, weil sich aus dieser Erfahrung wertvolle Synergieeffekte ergeben.
Stellen Sie hier Ihre kostenlose Anfrage per E-Mail office@moser-anwalt.at (bitte auch Rückrufnummer anführen) oder rufen Sie uns unverbindlich unter Tel.: +43 (0) 512 / 57 23 22 an!