Dieselskandal: Autobesitzer erhält den Händlerverkaufspreis plus Zinsen: OLG Innsbruck spricht
abschreckend hoher Schadenersatz für einen Tiroler AUDI Besitzer im Abgasskandal zu:
Audi unterliegt erneut im Abgasskandal: Innsbrucker Kanzlei erzwingt Urteil mit Signalwirkung
Innsbruck – Ein weiterer bedeutender Erfolg im andauernden Diesel-Abgasskandal konnte von der
Kanzlei des Abgasspezialisten Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser (www.abgasanwalt.at) erzielt
werden. In einem aufsehenerregenden Verfahren gegen die Audi AG wurde mit Urteil des OLG
Innsbruck ein abweisendes Urteil des Landesgerichts umgedreht. Das OLG hat bestätigt, dass auch
diese (Euro 5) 3LiterSechszylindermotoren des VOLKSWAGEN AUDI PORSCHEKonzerns mit illegalen
Abschalteinrichtungen ausgestattet sind.
Das Gericht spricht wie nun in allen Abgasverfahren notwendig, den Händlerverkaufspreis plus Zinsen zu. Daher kann ein Abgasklageverfahren nur ein Gewinn für die Kläger sein, welcher den Betrug und den dadurch für die Hersteller erzielten rechtswidrigen Gewinn ausgleicht.
Urteil bestätigt Manipulation an AudiMotoren
Der Fall betraf ein Fahrzeug eines Tiroler Polizisten mit einem 3,0LiterMotor (Bj. 13), wie er vielfach
auch in Modellen von VW und vor allem Porsche verbaut ist. Eine aufwändige Prüfstandsmessung auf
einem zertifizierten Typisierungsprüfstand belegte, dass die Motorsteuerung die Abgasreinigung
außerhalb eines engen Temperaturfensters und bei Seehöhe ab rund 1.000m stark reduzierte – ein
klarer Hinweis auf eine unzulässige Abschaltung der kompletten Abgasreinigung, die natürlich
verboten ist.
Den Großteil der durch die Messung verursachten Kosten von rund 23.000 Euro, hat die Audi AG laut
Urteil zu tragen hat. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung von Anwalt Moser, wonach
Audi die Käufer durch bewusst verschleierte Softwarefunktionen täuschte.
Teure Prozessverschleppung
Besonders ins Gewicht fiel die Prozessverschleppungsstrategie der Audi AG. Aufgrund der
jahrelangen Verzögerung belaufen sich alleine die vom Gericht zugesprochenen Zinsen bereits auf
rund 4.000 Euro, was die Gesamtschadenssumme deutlich erhöhte. Das Urteil zeigt exemplarisch,
wie sich die Hinhaltetaktik vieler Autohersteller in Österreich finanziell nachteilig für sie auswirkt.
Aber auch, wie sich dies für die betrogenen Autokäufer auswirkt, welche dann mehr als den aktuellen
Wert ihrer Fahrzeuge erhalten. Diese Urteile entsprechen laut Anwalt Moser schon eher als frühere
Urteile der EU – Vorgabe, wonach Gerichte einen abschreckenden Schadenersatz zuzusprechen
haben.
Bedeutung für Verbraucher
Rechtsanwalt Moser erklärte, dass das Urteil weit über den Einzelfall hinausreiche. Nach den
jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) sei eindeutig, dass weite
Temperaturfenster und ähnliche Strategien in ganz Österreich als rechtswidrig zu beurteilen sind.
Betroffene Fahrzeughalter könnten damit vermehrt auf Rückzahlung oder Preisminderung klagen –
mit wesentlich besseren Chancen als im Autobauerland Deutschland, wo die Gerichte bislang leider
immer noch zu mild urteilen.
Von Verjährung der Schadenersatzansprüche der betrogenen Autokäufer wie dies von manchen,
auch deutschen Anwälten oder Verbraucher“schützern“ behauptet wird, kann meistens keine Rede
sein.
„Diese Entscheidung beweist erneut, dass sich der Kampf für saubere Luft und ehrliche Autos lohnt“,
so Moser. Nur deshalb wurden auch die Autohersteller gezwungen, etwas bessere Abgasreinigung zu
verbauen. Seine Kanzlei zählt zu den führenden Vertretern im Abgasskandal hinsichtlich sämtlicher
Autoherstellermarken in Österreich.
Aktuell finden übrigens über Betreiben von Anwalt Moser Messungen auch an neueren Fahrzeugen
statt, die Ergebnisse sind wenig überraschend: auch diese Fahrzeuge überschreiten die gesetzlichen
Grenzwerte für Abgase. Entsprechende Urteile werden schon bald erwartet.


