Abgasskandal – EuGH bestätigt: österreichische Gerichte für Klagen gegen alle Herstellermarken zuständig

Hammer, Anwalt, Gericht

Der EuGH (Rechtssache C-343/19) hat am 09.07.2020 entschieden: Autohersteller wie VW, Audi, Mercedes, Seat, Skoda und Porsche, können nun endgültig bei den Wohnsitzgerichten der geschädigten Fahrzeugbesitzer geklagt werden!

Seit Beginn der Gerichtsverhandlungen versucht VW sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen, verzögert die Prozesse und weigert sich beharrlich, die Betroffenen zu entschädigen. Daher wurde auch in einer geradezu abstrus verbraucherfeindlichen Falschinterpretation der Zuständigkeitsvorschriften behauptet, österreichische Gerichte seien für Verbraucherklagen gegen Autohersteller aus der BRD nicht zuständig.

Nachdem VW Ende Mai in einer auch für Österreich grundlegenden Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs erstmals höchstgerichtlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde, bringt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiteren Rückenwind für die geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten.

Mercedes, Audi, VW und Porsche – Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der EuGH setzt einen Schlusspunkt im Zuständigkeitsstreit, bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte auch in den unzähligen Einzelklagen von Besitzern der Marken Mercedes, Audi, VW und Porsche und erteilt der Verzögerungsstrategie vor allem von VW damit eine klare Absage.

Einige RichterInnen am Landesgericht Innsbruck und anderen Landesgerichten in ganz Österreich haben die Verfahren auch noch in den letzten Tagen bis zur Entscheidung des EuGH unterbrochen, diese sind nun rasch fortzusetzen.

Rechtsanwalt Moser bereitet für nächsten Wochen weitere Klagen geschädigter Autobesitzer und Fortsetzungsanträge für die laufenden Verfahren vor, die Verjährungsfrist für die Schadenersatzansprüche ist noch lange nicht abgelaufen. Nach Schätzung des VKI haben rund 300.000 österreichische Autobesitzer ihre Ansprüche noch gar nicht geltend gemacht, dabei sind die Besitzer von Mercedes Fahrzeugen noch gar nicht inkludiert.

Aufpassen heißt es auch bei den offiziellen Betroffenheitschecks der Autohersteller, da vor allem Mercedes nur bei einem Teil der tatsächlich betroffenen Motortypen zugesteht, daß überhaupt etwas zu „verbessern“ ist.

Abgasskandal Klagen unbedingt notwendig

Nach Meinung von RA Moser gehen die Klagen des VKI aber zu wenig weit: Während der VKI lediglich einen verringerten Kaufpreisanteil von 30 % einklagt, weiß RA Moser, dass VW Volkswagen schon nach Einbringung von Einzelklagen weit höhere Beträge vergleichsweise anbietet. Hier werden die Konsumenten – wohl aufgrund der Beteiligung für den gewinnorientieren Prozessfinanzierer – nicht hin zum Optimum geführt.

Jedenfalls betroffen sind auch neuere Modelle ab 2015 aufwärts und auch solche mit Harnstoffeinspritzung, welche unter der Bezeichnung „Ad blue“ oder „blue efficiency“ und besonders stickoxidarm beworben wurden. In Wahrheit emittieren auch diese Fahrzeuge ein Vielfaches der erlaubten Stickoxidhöchstwerte und zwar auch nach den Softwareupdates, freiwilligen Servicemassnahmen und wie die Mängelbehebungsversuche von den Autoherstellern noch bezeichnet werden. Die Käufer wurden und werden daher noch einmal zu getäuscht.

Allerdings ist die Richterschaft in Österreich immer noch gespalten in der Frage, ob es zulässig ist, die von der EU vorgeschriebenen Stickoxidwerte nur am Prüfstand oder – wohl realistischer und denklogisch richtiger – auch im normalen Betrieb eingehalten werden müssen. RA Moser ist natürlich von letzterem überzeugt und auch der deutsche BGH hat erst im Mai entschieden, daß er diesem Rechtsstandpunkt folgt:

„VW handelte arglistig und aus reinem Gewinnstreben, der Schaden des Käufers entsteht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags“

Viele fragen sich: „Wieso sollte ein Unterscheid zwischen deutschen und österreichischen Autokäufern bestehen?“ Damit ist es jetzt vorbei. Ob die Hersteller ihre Angebote nun erhöhen, wird sich zeigen.

Ohne Klage bewegen sich die Autohersteller jedenfalls nicht – nach Erfahrung von RA Moser, welcher bereits unzählige Klagen in ganz Österreich eingebracht hat – und sie werden ohne Klagsdruck auch weiter auf Zeit spielen.

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