Was ORF VKI und Verbraucherschutzverein VSV verschweigen: Deutsches BGH Urteil vom 26.6.2023 hat KEINE Geltung in Österreich!

Gestern hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) – wohlgemerkt nur für deutsche Fahrzeugbesitzer – entschieden, dass diese nur den lächerlichen Betrag von 5-15 % des Kaufpreises für Ihre vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge bekommen sollen.

Dies betrifft alle Fahrzeuge mit Euro 5 Motor aber auch mit Euro 6 Motoren, dh bis herauf zum Baujahr 2020, da bei Diesel Fahrzeugen die Abschaltung der Abgasreinigungsanlage bereits bei viel zu hohen Außentemperaturen erfolgt. Dies hat zur Folge, dass zum überwiegenden Teil des Jahres genau keine Abgasreinigung stattfindet. Und genau diese Tatsache hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) bereits im April und im Februar des Jahres für die österreichischen Autobesitzer und Kläger entschieden. Die Kläger haben dabei kein Kostenrisiko!

Was VKI und ORF leider verschweigen ist, dass das deutsche Urteil dann in Österreich keine Gültigkeit hat.

Allerdings bewirken Pressemitteilungen dieser Art, dass österr. Gerichte neuerlich in die Irre geführt werden und zu wenig Schadenersatz zusprechen. Daher stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit der Verfasser derartiger Pressemeldungen.

Weiters verschwiegen wird, dass der österreichische Oberste Gerichtshof das Doppelte zu spricht, nämlich 30 % des seinerzeitigen Kaufpreises. Ausserdem dass Kläger in Österreich auch 4% Zinsen ab Kaufpreiszahlung bei Rückgabe des KFZ erhalten, wenn Sie den Vertragshändler eines Autoherstellers klagen (10 Ob 2/23a).

Der deutsche Bundes Gerichtshof hat seine viel zu geringe Einschätzung auch nicht rechtlich begründet. Die einzige Begründung für diese Fehlentscheidung zu Gunsten der betrügenden Autohersteller kann wohl nur darin gesehen werden, dass der deutsche Bundesgerichtshof eben die größten Autobauer der Welt im Lande hat (Volkswagen, Mercedes, BMW und so weiter), Und hier offensichtlich unnötigen Respekt und Zurückhaltung für angebracht hält.

Für Österreichische Autobesitzer bedeutet dies einmal mehr, dass Klagen in Österreich einzubringen sind und diese viel aussichtsreicher sind, d.h. die Erfolgschancen sind höher, einen angemessenen Schadenersatzbetrag zzgl. 4% Zinsen für den Abgasbetrug zu bekommen.

Was die Medien verschweigen

Wir haben erst kürzlich gegen BMW aber auch gegen Mercedes, sowie Fiat (Wohnmobile) sensationelle Urteile erwirkt.

Insbesondere gegen Mercedes hat das Oberlandesgericht Innsbruck erst kürzlich festgestellt, dass Urteile des Landesgerichtes Innsbruck, welche die Klage gegen Daimler Benz/Mercedes abgewiesen haben, rechtswidrig waren.

Wir müssen nur  mehr beweisen, dass bereits in den Jahren 2009 bis circa 2016 auch Mercedes eine ordentliche Abgasreinigung schlichtweg verweigert hat und dafür Schadenersatz zusteht. Und dieser Beweis ist leicht zu erbringen, wurden doch in den für den US – amerikanischen Markt und in LKW schon viel früher die besten Abgasreinigungssysteme verbaut. damals musste man dafür zum Beispiel bei Audi 3,0 Liter Motoren noch einen Aufpreis als Sonderausstattung „für den grünen Daumen“ bezahlen.

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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