EuGH-Urteil erleichtert Abgas-Klagen

Entscheidendes EuGH-Urteil für Tausende Kläger: Wer ein Auto mit unzulässiger Abgastechnik hat, kann leichter Schadenersatz verlangen.

Luxemburg – Dieses Urteil ha­ben Zigtausende Autobesitzer in Europa sehnlichst erwartet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschie­den, dass die Autohersteller im Skandal um manipulierte Abgaswerte auch dann haf­ten könnten, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt haben.

Betroffene im Dieselskandal haben nun mit dem EuGH-­Urteil im Rücken deutlich höhere Chancen, ihre Ansprüche gegenüber Autobauern durch­zusetzen. Mit dem Urteil be­stätigt der EuGH, dass Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn bei ihrem Fahrzeug ein unzulässiges „Thermofenster“ verbaut ist. Thermofenster ist eine Soft­ware, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreini­gung drosselt. 

Auch in Österreich sind viele Verfahren gegen verschiedene Autohersteller – darunter 16 Sammelklagen des VKI gegen VW – anhängig. ,,Geschädigte Autokäufer müssen den Au­toherstellern nun keinen Vor­satz mehr nachweisen“, er­klärt der Tiroler Rechtsanwalt Martin Moser, der zahlreiche Kläger vertritt. Vom eingeklag­ten Rückkaufpreis können Au­tohändler oder die Hersteller auch kein zu hohes Nutzungs­entgelt abziehen.

,,Damit wird es unmöglich werden, den vom Autohersteller zurückzu­zahlenden Kaufpreis über den Abzug des Benützungsentgelts unter den Marktpreis oder un­terhalb von null abzusenken“, so Moser: ,,Unter Umständen müssen nun die Autohersteller die alten Fahrzeuge zurück­kaufen und 4 Prozent Zinsen pro Jahr an die geschädigten Verbraucher zahlen.

Damit können enorme Summen vor allem bei teureren Fahrzeugen und älteren Baujahren entste­hen.“ Der EuGH habe auch festgehalten, dass der Auto­hersteller mit der Ausstellung des Typenscheins garantiert und dass die EU-Verordnungen und die Grenzwerte im recht­lichen Rahmen eingehalten werden. ,,Auch das haben die Hersteller laufend bestritten“, so Moser.

Hintergrund des EuGH-­Verfahrens war eine Scha­denersatzklage aus Deutsch­land gegen Mercedes-Benz wegen eines Thermofensters. Mercedes gab sich nach dem Urteil gelassen. 

Betroffene Mercedes-Autos· ,,können nach entsprechenden Software-Updates dauerhaft weiter uneingeschränkt genutzt werden“. Laut Rechtsanwalt Moser hingegen habe der Eu­GH auch festgehalten, dass Software-Updates unzumutbar seien. (mas,APA)

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