Ein weiterer Erfolg von www.abgasanwalt.at

Gerichtshof EuGH

Der österreichische Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser hat am Oberlandesgericht Innsbruck für eine Serie von Einzelklagen einen weiteren Erfolg eingefahren. Seit rund einem halben Jahr versuchen diverse Landesgerichte in ganz Österreich die anhängigen Abgasklagen gegen die Konzernmarken des VW Konzerns, Daimler, BMW, etc. zu unterbrechen. Nach Meinung der Autohersteller und der Gerichte soll eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage der Zulässigkeit der Abschaltung der gesamten Abgasreinigung bei Temperaturen unterhalb von rd. 12 Grad, somit fast das ganze Jahr über abgewartet werden Abgesehen davon, daß nach Meinung von Experten und RA Moser die Klärung dieser Frage rechtlich irrelevant ist, stellt schon die Fragestellung bei genauer Betrachtung einen Hohn dar. Dies, wenn man berücksichtigt, daß die EU – Abgasnormen sicher nicht dafür geschaffen wurden, daß sämtliche Dieselfahrzeuge diese die meiste Zeit über gerade nicht einhalten. Ausserdem ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vermutlich erst in rund 2 Jahren zu erwarten, ein enormer Prozessnachteil für die betrogenen Autobesitzer ist die Folge, da die Kilometerleistung natürlich während des unnötig langen Prozesses ansteigt. Dadurch „gewinnen“ die Autohersteller trotz des Betrugs neuerlich, da der Schadenersatzbetrag mit der Länge de Prozesse geringer wird.

Diese Entwicklung bekämpft der Abgasanwalt schon in unzähligen Verfahren. Nun hat das Oberlandesgericht Innsbruck am 17.02.2021 rechtskräftig geurteilt, wobei die Entscheidung allerdings erst am 25.05., somit drei(!) Monate später an den Abgasanwalt zugestellt wurde. Erfreulicherweise können folgende Schlüsse aus dem Urteil gezogen werden:

  1. Wenn die Frage, ob die Abgasreinigungsanlage temperaturabhängig mehr oder weniger das ganze Jahr abgeschalten ist, strittig ist, muß das Verfahren vorerst ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
  2. Wenn ein Autofahrer die diversen „Softwareupdates“, „freiwilligen Kundendienstmassnahmen“ und andere Massnahmen, mittels dere die Autohersteller unter Verwendung täuschender Begriffe die Abgasreinigungsanlage manipulieren verweigert, dh. nicht aufspielen läßt, ist klar, daß ein „Thermofenster“ meist nicht aufgespielt ist. Damit besteht für das Gericht ebenfalls die verpflichtung, das Verfahren ohne Unterbrechung fortzuführen.
  3. Insbesondere bei Mercedes gibt es konkrete Hinweise, daß bis zu 5 (fünf!) verschiedene illegale Abschalteinrichtungen, welche erkennen, ob das Kfz am Prüfstand steht (dann ist es „sauber“) ist, allerdings fährt der Daimler dann auf der Strasse im „Schmutzmodus“. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Innsbruck muß das Gericht zuerst klären, ob diese illegalen Abschalteinrichtungen vorhanden sind. Das bedeutet, Mercedes muß endlich offenlegen, wie die Abgasreinigung gesteuert wird, auch eine Abgasmessung im Strassenbetrieb wird endlich durchgeführt werden und die Wahrheit ans Licht kommen.

Damit wurde für Besitzer vor allem von Mercedes Benz Daimler Dieselfahrzeugen endlich Klarheit geschaffen, aber auch Fahrer anderer Marken sollten sich nicht dazu überreden lassen, ihre Fahrzeuge ohne Klärung der Folgen manipulieren zu lassen und sich unabhängig informieren.

Das tut uns leid.

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