Baubescheid rechtswidrig – keine Baubewilligung

großer Wohnblock - Baubescheid

Landesverwaltungsgericht Tirol erklärt Baubescheid für Wohnanlage für rechtswidrig, da Bebauungsplan fehlt

Für Bauträger bedeutet der rechtswidrige Baubescheid massive Zeitverzögerungen bis zur Erteilung einer Baubewilligung. Für die betroffenen Nachbarn kann diese Entwicklung jedoch positiv sein, da weniger dicht oder sogar weniger gebaut werden kann. Auf diese Weise kann die Wertminderung von Nachbargrundstücken eingeschränkt werden.

Die bisherige Bauverfahrensdauer in Innsbruck von drei bis vier Monaten ist unter den veränderten Umständen jedenfalls nicht haltbar. Realistischer wird in Zukunft eine Verfahrensdauer von einem Jahr oder mehr für die Erlangung einer Baubewilligung in Innsbruck sein. Vorausgesetzt die Nachbarn wenden ein, dass ein Bebauungsplan fehlt, der laut jüngster Rechtssprechung wesentlich öfter zu erlassen sein wird, als das bisher der Fall war. Die bequeme Abkürzung über die Anwendung der Ausnahmebestimmung steht nun nicht mehr zur Verfügung.

Erfolgreiche Beschwerde

Nach der erfolgreichen Beschwerde der von Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser vertretenen Nachbarn steht das Wohnbauprojekt im Innsbrucker Nobelstadtteil Hötting vermutlich vor dem endgültigen Aus. Die Behörde hat bereits einen Baustopp verhängt. Weiteren Projekte im gesamten Stadtgebiet droht ein ähnliches Schicksal!

Bis zum Inkrafttreten des neuen Raumordnungskonzeptes der Stadtgemeinde Innsbruck sind sämtliche Anwohner gut beraten, zur Verhinderung von ungewünschten Bauprojekten Stellungnahmen abzugeben. Die Auflage ist ab 23.11.2018 geplant, die Stellungnahme-Frist beträgt vier Wochen.

Nach einer Entscheidung des Tiroler Landesverwaltungsgerichts vom September könnte die von vielen Beobachtern schon als „Bauwahn“ erkennbare Entwicklung in Innsbruck bald starke Verzögerungen erfahren. Viele Anwohner beklagten die überaus dicht erscheinende Bebauung von ehemals mit Gärten ausgestatteten Grundstücken. Einem renommierten Innsbrucker Bauträger wurde in Innsbruck – Hötting eine Baubewilligung für ein Mehrparteienwohnhaus erteilt, obwohl für den Bauplatz kein Bebauungsplan vorliegt. Ein solcher ist laut Gesetz zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.

Die Baubehörde hatte eine Ausnahmeregel angewandt, die in Innsbruck oft zum Einsatz kommt, weil die Stadt nur für wenige Grundstücke Bebauungspläne erlässt. Grund: Das Auflegungsverfahren für Bebauungspläne ist technisch aufwendig und kostet Zeit, nicht zuletzt, weil jeder Bürger der Stadt eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Einfacher ist die Anwendung der Ausnahmebestimmung, die nur die Einholung eines raumordnungsfachlichen Amtsgutachtens verlangt. Das ist in Innsbruck seit Jahren Usus und wurde bislang auch in den Instanzen so akzeptiert. Nun aber ist das Tiroler Landesverwaltungsgericht von seiner langjährigen, großzügigen Rechtsprechung abgewichen.

Der Höttinger Fall wurde von Nachbarn mittels einer Beschwerde des Anwalts und Baurechtsexperten Mag. Martin J .Moser vor das Landesverwaltungsgericht gebracht, welches abweichend von seiner jahrelangen Spruchpraxis die Baubewilligung aufhob und entschied, dass die Ausnahmebestimmung nicht hätte angewendet werden dürfen. Der Fall liegt nun erneut bei der Baubehörde, die einen Baustopp verhängt hat und das gesamte Projekt neu prüft. Die Behörde muss nun ermitteln, ob eine Baubewilligung überhaupt erteilt werden darf und ob für den Bauplatz zwingend ein Bebauungsplan zu erlassen ist. Das kann für den Bauherrn eine Verzögerung von Jahren bedeuten.

Auf Grundlage der neuen Rechtsprechung müssen alle bestehenden Innsbrucker Baustellen auf ihre Rechtskonformität überprüft werden. Neue Amtsgutachten sind zu erstellen und die Stadt wird gezwungen sein, in einigen Fällen den Baubescheid zu überprüfen und Bebauungspläne für schon bewilligte Projekte zu erlassen. Bis dahin können neue Bewilligungen nicht erteilt werden, bereits im Bau befindliche Objekte müssen mit Baustopps belegt werden.

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