VW-Vergleich: Frist abgelaufen, Urteil von BGH und OGH

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Seit 01.05.2020 ist die Annahme-Frist des VW-Vergleichs in Deutschland („deutsche Musterfeststellungsklage“) abgelaufen. Österreicher waren vom VW-Vergleich ausgeschlossen, weil VW es so wollte. Die VW Käufer erhielten aber ohnehin nur einen Bruchteil des üblicherweise zu klagenden Betrages – wie bei vielen sogenannten Sammelklagen. 

Alternative für Österreicher beim VW-Vergleich

Der deutsche Bundesgerichtshof (vergleichbar mit dem östereichischen Obersten Gerichtshof OGH) wird voraussichtlich am 5. Mai 2020 darüber entscheiden, ob Volkswagen bei all seinen Fahrzeugen (also auch bei Audi, Porsche, Skoda, Seat) mit dem Softwareupdate ein Temperatur- oder Thermofenster in die Euro 5 Motoren und standardmäßig in die Euro 6 Motoren (diese werden seit ca. Herbst 2015 verbaut) einsetzen darf oder ob das – wie wir glauben- illegal ist.

Erklärung: Dieses „Fenster“ bewirkt, dass die Abgasreinigung die meiste Zeit im Jahr ausgeschaltet ist, wodurch die Fahrzeuge die max. Ausstoßwerte des Umwelt- und Gesundheitgiftes Stickoxid (NOx) massiv überschreiten.

Volkswagen Vergleich: Mögliche Folgen

Sämtliche Experten gehen von einem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH im VW-Vergleich aus: Sollte der deutsche Gerichtshof für die Verbraucher entscheiden und die Updates der Autohersteller als illegal einstufen, so wird das unweigerlich auch in Österreich von den Gerichten berücksichtigt werden und die Urteile des OGH beeinflussen. Damit erhöht sich die Chance, mit den von der Rechtsanwaltskanzlei Moser eingebrachten Einzelklagen erfolgreich zu sein.

Auch die in den letzten Jahren vor Gericht geschlossenen Vergleiche von österreichischen Autobesitzer könnten hinfällig werden, da sich durch ein Verbot der Temperaturfenster vermutlich die Vergleichsgrundlage ändert. Die Vergleiche könnten nachverhandelt und die Entschädigungsbeträge eventuell erhöht werden.

Die österreichischen Gerichte werden Verbrauchern künftig deutlich schneller hohe Entschädigungen auszahlen bzw. zusprechen können, da sich die Gerichte auch die extrem teuren Sachverständigengutachten sparen werden, welche bisher für Verzögerungen der Verfahren von mindestens einem halben Jahr und länger gesorgt hatten.

Interessant wird es auch für Autobesitzer ohne Rechtsschutzversicherung, wenn die Chancen auf den Prozesserfolg steigen. Gerade diese Personen wurden bisher von den Unsicherheiten und den hohen Prozesskosten abgeschreckt. Das könnte sich jedoch bald ändern. Wir bieten auch für diese Autobesitzer eine kostenlose Erstberatung an.

Verbraucherrechte und Entschädigung im VW Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeugbesitzer können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und dafür ihr Auto zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 (0) 676 / 76 28 761 oder via E-Mail an office@moser-anwalt.at!


Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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