Machtwort aus Luxemburg im Abgasskandal: Millionen Dieselfahrer fast aller Marken können Schadensersatz fordern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgte gestern im Dieselskandal für einen echten
Paukenschlag. Mit drei Urteilen vom 14.07.2022 in den Rechtssachen C-128/20, C-
134/20 und C-145/20 bestätigte der EuGH, dass bloße Software-Lösungen in vielen Fällen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte unzureichend sind. In Deutschland werden sowohl die Verwaltung als auch die Rechtsprechung ihre bisherigen Praktiken überdenken und erheblich anpassen müssen. Nachdem Software-Lösungen in nahezu allen Dieselmotoren sämtlicher Hersteller in den letzten zehn Jahren implementiert wurden, um hierdurch kostenintensivere Hardware-Lösungen zu vermeiden, ergeben sich aktuelle völlig neue Chancen, gegen VW, Audi, Porsche, Fiat und andere Autobauer Schadensersatz durchzusetzen. Betroffene des Dieselskandal sollten allerspätestens jetzt handeln.

Volkswagen-Chef Herbert Diess gab auf der Betriebsversammlung am 28.06.2022 Vollgas.
Nach dem Dieselskandal begann der Wolfsburger Autobauer als einer der ersten Hersteller mit dem Übergang in die Elektromobilität. Trotz Halbleiter-Mangel und stockender Lieferketten scheint der Gewinn zu sprudeln. Demgegenüber versagte die deutsche Rechtsprechung Betroffenen des Abgasskandals nicht selten eine angemessene Entschädigung. Aktuell wird im Abgasskandal jedoch
ein völlig neues Kapitel aufgeschlagen. Denn der EuGH-Generalanwalt Rantos stellte in seinen Schlussanträgen am 02.06.2022 zur Rechtssache C-100/21 deutlich heraus, dass Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch bei fahrlässigem Handeln der Hersteller einen Ersatzanspruch haben müssen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in aller Regel den
Schlussanträgen folgt, sollten Verbraucher Ihre Ansprüche gegen VW, Mercedes, Audi, Porsche, Fiat spätestens jetzt mit aller Konsequenz verfolgen.

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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