EU-Höchstgericht heizt Mercedes ein

Im Jahr acht nach dem VW-Dieselskandal bekommen nicht nur Mercedes-Besitzer Rückenwind durch den EuGH. „Thermofenster“ in der Abgasreinigung sind bis auf wenige Ausnahmen illegal, und es ist Schadenersatz fällig.

Die Argumente, warum Automobilhersteller für Abgastricksereien nicht haften müssen, werden weniger. Seit Dienstag gibt es einen Hoffnungsschimmer mehr für Dieselautobesitzer: Der Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller Anspruch auf Schadenersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Dafür reiche eine einfache Fahrlässigkeit, es brauche keinen Vorsatz des Fahrzeugherstellers.

Lesen Sie den kompletten Artikel hier.

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

Kostenfreie Hotline
+43 512 29 43 23
(werktags von 10-12 Uhr)