Im Jahr acht nach dem VW-Dieselskandal bekommen nicht nur Mercedes-Besitzer Rückenwind durch den EuGH. „Thermofenster“ in der Abgasreinigung sind bis auf wenige Ausnahmen illegal, und es ist Schadenersatz fällig.
Die Argumente, warum Automobilhersteller für Abgastricksereien nicht haften müssen, werden weniger. Seit Dienstag gibt es einen Hoffnungsschimmer mehr für Dieselautobesitzer: Der Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller Anspruch auf Schadenersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Dafür reiche eine einfache Fahrlässigkeit, es brauche keinen Vorsatz des Fahrzeugherstellers.