Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal konnte ein weiterer Erfolg für geschädigte Fahrzeugkäufer erzielt werden. Ein BMW Baujahr 2013 wurde am Typisierungsprüfstand überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass – wie bei sämtlichen Euro-5-Fahrzeugen – der maximal zulässige Straßengrenzwert für Stickoxide (NOx) überschritten wird. Infolge dieser Messung lenkte BMW ein. Das Verfahren vor dem zuständigen Landesgericht konnte daraufhin rasch beendet werden.
Doch nicht nur ältere Modelle sind betroffen. Auch neuere Fahrzeuge der BMW AG mit Euro-6-Abgasnormtypisierung laut Zulassung stehen im Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das Landesgericht Innsbruck entschied kürzlich, dass BMW einem geschädigten Käufer 15 Prozent des Kaufpreises zu ersetzen hat. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Teilerfolg für Verbraucher dar.
Aus Sicht der Klägerseite ist der zugesprochene Betrag jedoch weiterhin zu niedrig. Nach europäischem Recht muss Schadenersatz eine abschreckende Wirkung entfalten. Ziel ist es daher, künftig höhere Entschädigungen durchzusetzen. Andere Hersteller wie etwa FIAT haben in vergleichbaren Fällen bereits höhere Beträge bezahlt.
Trotz der Aufdeckung zahlreicher Abgasskandale zeigt sich bislang, dass die zugesprochenen Schadenersatzsummen offenbar keine ausreichende Signalwirkung für die Automobilhersteller entfalten. Die rechtliche Aufarbeitung und Durchsetzung angemessener Ansprüche geschädigter Käufer wird daher konsequent fortgesetzt.


