Schenken oder (doch erst später?) Vererben:
Zur hochaktuellen Frage ob Schenken oder Vererben von Liegenschaften sinnvoller ist, finden Sie auch unten weitere Informationen. Stellen Sie hier office2@moser-anwalt.at eine unverbindliche Anfrage oder Sie rufen uns ebenso unverbindlich unter Tel.: +43 (0) 512 / 57 23 22 an! Wir rufen Sie auch gerne zurück
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen:
können durch unsere Kanzlei in jeder gewünschten Form und auch betreffend Verfügungen hinsichtlich Liegenschaften, Bankgeschäften, etc. veranlasst werden.
Abwicklung von Verlassenschaften:
Vielen Klienten ist nicht bekannt, daß Rechtsanwälte bei Beauftragung durch alle Erben anstelle des Notars auch Verlassenschaften zu großen Teilen abwickeln. Dem Gerichtskommissär werden die Verlassenschaften durch das Verlassenschaftsgericht zur Abhandlung zugewiesen. Sie können dann ohne Mehrkosten direkt einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Verlassenschaft beauftragen. Englische, italienische, französische und spanische Korrespondenz bei auslandsbezogenen Verlassenschaften kann ebenfalls über meine Kanzlei abgewickelt werden.
Stellen Sie hier eine Anfrage oder rufen Sie uns unter Tel.: +43 (0) 512 / 57 23 22 an!
Testamente
Durch kompetente Beratung bei der Abfassung Ihres letzten Willens vermeiden Sie Streit und schaffen klare Verhältnisse. Durch Erfassung im zentralen Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwaltskammer wird sichergestellt, daß das Testament nicht „verlorengeht“. Gleichzeitig ist die Vertraulichkeit gewahrt, als Testamentszeugen fungieren auf Wunsch ausschließlich Mitarbeiter meiner Kanzlei, welche selbstverständlich ebenfalls der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Erbverträge
Mit Erbverträgen können Ehegatten sich in der Erbfolge gegenseitig absichern.
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge tragen insbesondere im Zusammenhang mit Schenkungs- und Übergabsverträgen zu klaren erbrechtlichen Verhältnissen bereits zu Lebzeiten bei.
Erb- und Pflichtteilsübereinkommen
Insbesondere bei Vorhandensein von Liegenschaftsvermögen werden klare Verhältnisse geschaffen durch eine rechtliche haltbare und einwandfreie Vereinbarung.