Kredite: „Klagswelle ab Herbst“

Im Zuge des Kreditvertrags verrechnen Banken auch allerlei Gebühren – manche wurden vom Höchstgericht als unzulässig gekippt.

Innsbruck – Tiroler Anwalt kündigt rund um unzulässige Kreditgebühren eine Klagswelle gegen Banken
an. Die Causa greift nun auch auf Unternehmenskredite über – mit deutlich höheren Summen.

Nach mehreren Urteilen und außergerichtlichen Vergleichen müssen die betroffenen Banken unzulässig eingehobene Kreditbearbeitungsgebühren an die Kunden zurückzahlen. Die Arbeiterkammer (AK) hat in den vergangenen Jahren Urteile gegen drei Banken erwirkt (Santander, Bawag PSK, WSK) und zuletzt einen außergerichtlichen Vergleich mit Erste Bank und mehreren Sparkassen getroffen. Es geht bei jedem Einzelfall um viel Geld, bis hin zu niedrigen fünfstelligen Eurobeträgen.

Abseits der Urteile und Vergleiche der AK kämpfen Kreditkunden auch auf eigene Faust, und zwar mit Rechtsschutzversicherung, um Rückzahlung der unzulässigen Kreditgebühren. „Wir haben Fälle, bei denen es um Gebühren von rund 20.000 Euro geht“, schildert etwa der Tiroler Rechtsanwalt Martin Moser. Banken würden sich allerdings trotz der höchstgerichtlichen Urteile oft unkooperativ zeigen. „Unsere bisherigen Versuche, Banken ohne Klage zu Lösungen für unsere geschädigten Klienten aus ganz Österreich zu bewegen, sind
bis dato nicht sehr erfolgreich gewesen“, sagt Moser.

„Werden Druck erzeugen“

Der Anwalt will die Gangart deshalb verschärfen und den Druck erhöhen, denn so manche Bank würde sich in „Vogel-Strauß-Manier“ wegducken. „Es wird daher notwendig sein, ab Herbst in einer Klagswelle für alle vertretenen Österreicherinnen und Österreicher den offenbar nötigen Druck zu erzeugen“, kündigt Moser an.

Er zieht einen Vergleich mit den „Abgasklagen“ gegen zahlreiche Autohersteller. Auch in diesem Fall hätten die Autohersteller erst nach massiver Erhöhung der Einzelklagen zu Schadenersatzzahlungen an die Kunden bewegt werden können.

Die Rechtswidrigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren und dergleichen sei nicht nur durch die bisher vorliegenden höchstgerichtlichen Urteile in Österreich belegt, sondern auch durch Urteile in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie des Europäischen Gerichtshofes, betont Moser. „Für Kreditkunden geht es dabei oftmals um mehr als 20.000 Euro zuzüglich Zinsen für bis zu 30 Jahre“, schildert er.

Das Thema könnte sich für die Banken aber noch deutlich verschärfen. Denn unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren betreffen laut Moser nicht nur Verbraucherkredite, also Kredite für Privatpersonen, sondern auch Unternehmenskredite. „Das ist ein heißes Thema, das noch nicht ausjudiziert ist“, schildert Moser. „Unsere Kanzlei wird daher Klagen gegen Banken wegen der Kreditgebühren bei Unternehmerkrediten einreichen.“

„Es wird notwendig sein, ab Herbst in einer Klagswelle den offenbar nötigen Druck zu erzeugen.“

Martin Moser

Auch bereits vollständig zurückbezahlte Kredite betroffen

Besonders wichtig: Rückforderungsansprüche können auch bei Krediten bestehen, die längst vollständig zurückbezahlt wurden. Betroffene sollten daher nicht davon ausgehen, dass das Thema mit der letzten Kreditrate erledigt ist. Ansprüche können bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Verzinsung: Die zurückzufordernden Beträge werden mit 4 % pro Jahr verzinst. Gerade bei älteren Krediten kann sich dadurch der ursprüngliche Rückforderungsbetrag erheblich erhöhen.

Das ist auch deshalb relevant, weil viele Kreditnehmer davor zurückschrecken, Ansprüche gegenüber ihrer Bank geltend zu machen, solange der Kredit noch läuft. Häufig besteht die Sorge, dass die Bank bei späteren Zahlungsschwierigkeiten weniger entgegenkommend sein könnte. Auch wenn eine solche Benachteiligung rechtlich nicht zulässig wäre, ist diese Befürchtung bei vielen Kunden vorhanden.

Wer seinen Kredit bereits vollständig zurückbezahlt hat, befindet sich in einer anderen Situation: Die laufende Kreditbeziehung ist beendet. Es kann sich daher besonders lohnen, auch ältere und längst abgeschlossene Kreditverträge prüfen zu lassen. Durch den langen Rückforderungszeitraum und die Verzinsung können dabei erhebliche Beträge zusammenkommen.

Unternehmenskredite im Visier

Und hier geht es um sehr viel mehr Geld. Weil bei Unternehmenskrediten oft rasch Millionensummen im Spiel sind, können auch die unzulässig eingehobenen Bearbeitungsgebühren und damit die möglichen Rückzahlungssummen entsprechend hoch sein. „Aus unserer Sicht besteht kein Grund, bei Unternehmenskrediten unangemessen hohe und intransparente Gebühren zu erlauben. Schließlich sind sämtliche der rechtswidrigen Gebühren bereits über die Zinsen und hier die Zinsaufschläge der Banken abgedeckt“, so der Jurist. „Und Unternehmer haben diesbezüglich keine Unterstützung durch Interessenvertretungen wie die Arbeiterkammer. Bekanntlich werden Banken ebenfalls durch die Wirtschaftskammer als Interessenvertretung der meisten Unternehmer vertreten, sodass hier eine bedenkliche Interessenkollision besteht.“ Allerdings sei inzwischen das Gespräch mit der Wirtschaftskammerpräsidentin initiiert worden. Moser: „Das letzte Wort ist daher noch nicht gesprochen.“

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