Weitere illegale Abschaltsoftware entdeckt

Illegale Abschaltsoftware auch beim V 6 (3,0 Liter) und V 8 (4,2 Liter), also auch Euro 6 Dieselmotoren von Audi, VW und Porsche entdeckt!


So kommen Sie zu Ihrem Recht im Abgasskandal > Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Ansprüche

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Autofriedhof
Autofriedhof: Alleine bis Ende März 2018 kaufen VW und Audi mehr als 350.000 Dieselautos von US – Verbrauchern um mehr als 7,4 Milliarden Dollar zurück!
(Quelle: Der Standard vom 12.08.2019)

Endlich ist klar: Der VW Konzern hat auch in seinen Luxusautos, die mit dem 3,0 Liter (teils auch dem 4,2 Liter V8) Motor ausgestattet sind, bis zu 5(!) verschiedene und jeweils illegale Abschalteinrichtungen eingebaut. Ein von den Herstellern angebotenes Softwareupdate oder ähnliche „Maßnahmen“ sind unzumutbar. Zusammengefaßte Begründung des Oberlandesgerichts Innsbruck: von einem Betrüger muß man sich nicht sein mangelhaftes Fahrzeug reparieren lassen!

Durch den Betrug wurden auch diese Auto zu Umweltbomben. Die KFZ – Zulassung in Österreich ist illegal! Die Käufer wurden getäuscht und nach Ansicht mehrere Gerichte berechtigt, Ihr Fahrzeuge zurückzugeben (E des OLG Ibk zu 2 R 53/18p analog). Das Erstaunliche dabei ist aber, daß VW angibt, die Abschalteinrichtungen würden nicht dem Motorschutz dienen (lt. den vom dt. Handelsblatt veröffentlichten Bescheiden des dt. Kraftfahrbundesamtes). Vor allem dieses Eingeständnis ist wesentlich für den Erfolg der von Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser für seine Klienten angestrengten Klagen gegen den VW Konzern, oder auch Kreditgeber und Händler.

Welche Fahrzeugmodelle sind betroffen?

  • Audi: A4, A5, A6, A8, Q5, Q7
  • VW: Touareg, Amarok, Phaeton
  • Porsche: Macan, Cayenne, Panamera

Kann ich mich wegen des Abgasbetrugs such schadlos halten bzw. risikolos klagen, wenn ich das Auto geleast oder auf Kredit gekauft habe?  

Ja, das ist kein Problem.

Soll ich den Vertragshändler/VW/AUDI/ PORSCHE – Händler ein Softwareupdate, eine Servicemaßnahme… etc. machen lassen?

Rechtsanwalt Moser warnt Sie ausdrücklich davor, ohne ein Beratungsgespräch zur Klärung Ihr Fahrzeug dem Händler für irgendwelche Maßnahmen zu übergeben.

Was wird bei diesen Softwareupdates, Maßnahmen etc. an meinem Fahrzeug gemacht?

Genau diese Frage ist ungeklärt! Daher sind Sie nach einer vertretbaren Rechtsansicht berechtigt, diese Maßnahmen zu verweigern und Klage einzubringen. VW verweigert bis heute (seit 2015!) eine schlüssige, dh. durch Sachverständige nachprüfbare Erklärung dafür, was genau bei den Motoren verändert wird, um den Erhalt der Zulassung sicherzustellen. Alleine diese Tatsache, nämlich das Verschleiern der wahren Inhalte zur Beseitigung der Betrugssoftware/Abschalteinrichtungen, deutet auf eine neuerliche betrügerische Maßnahme, zumindest aber eine unlautere Taktik hin.

Funktioniert mein Fahrzeug nach diesen Softwareupdates gleich wie vorher, oder besser?

Auch diese Frage ist eben sehr kritisch zu beantworten: Viele Klienten berichten von Problemen mit dem Drehmoment, dem Verbrauch, dem Motorgeräusch, dem Start/Stoppverhalten, dem Ausfall von Komponenten des Abgasreinigungssystems (dh. Abgasrückführventil, Partikelfilter, etc.). Kurz gesagt: Besser wird Ihre Fahrzeug in keinem Fall, das Risiko von Folgeschäden berechtigt aufgrund der Verschleierungstaktik von VW/Audi/Porsche zur Rückgabe des Fahrzeuges – wie auf dieser Internetsite geschildert.

Was soll ich machen, wenn ich das Softwareupdate oder die „freiwillige Maßnahme“ durch den Händlerbetrieb schon machen habe lassen?

Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser vertritt auch einige Fahrzeugbesitzer, welche das Update aufspielen ließen. Die Klage kann trotzdem eingebracht werden. Die rechtlichen Möglichkeiten sind aber geringer.

Kann ich auch mit einem geleasten oder auf Kredit finanzierten Fahrzeug klagen?

Ja, dies ist kein Problem. Wenn der Kredit-, oder Leasingvertrag außerdem vom Verkäufer angebahnt und/oder vermittelt wurde, ergeben sich sogar weitere Chancen, die einbezahlten Beträge zurückzuerhalten.

Warum hört man wenig bis gar nichts in den Medien?

Der VW Konzern hat aus dem Skandal und aufgrund der Verhaftungen mehrerer ehemaliger Vorstände des Konzerns und der Tochterfirma Audi gelernt: Wie Mercedes schon länger hat der VW Konzern sein Marketing und die gesamte Kommunikation mit Medien und Kunden „verbessert“. Nach wie vor bestreitet VW in den Prozessen, daß Mängel vorliegen, obwohl der neue Konzernvorsitzende, ein Herr Diess öffentlich eingestanden hat: „Ja wir haben betrogen“. VW versucht auf diese Weise weiter Zeit zu gewinnen, um berechtigte Kundenansprüche mit geringen Beträgen „abzudrehen“.

Was bekomme ich, wenn ich klage?

Wenn der Klage stattgegeben wird, und die Chancen dafür stehen gut, kann ich mein Auto zurückgeben und bekomme den vollen Kaufpreise abzgl. eines Benützungsentgelts (abh. von den gefahrenen Km) zurück. Rechtsanwalt Moser bestreitet auch die Zulässigkeit eines Abzugs von Benützungsentgelt. Diese letzte Frage ist aber in Österreich noch höchstgerichtlich geklärt. Das Argument lautet kurz gefaßt: ein Betrüger soll nicht noch geschont werden, indem er von seinem Betrug profitiert, weil sich der betrogene Käufer für das Fahren mit einer Umweltbombe (vgl. gesetztl. Grenzwert für Stickoxid (NOx) und CO2 wird um eine Mehrfaches überschritten) vom erhaltenen Kaufpreis (das ist der „Betrugsgewinn“) ein Nutzungsentgelt abziehen lassen kann!

Auch erfreulich aber ist: Bei Klagsstattgebung wird der Kaufpreis mit 4% pro Jahr verzinst. Dies bedeutet eine Verzinsung des Kaufpreises – mind. viermal so hoch, wie am Sparbuch.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung, um risikolos klagen zu können?

Grundsätzlich schon, aber wenn Sie keine haben, ist eine Klage über einen Prozessfinanzierer zu überlegen. Dieser bekommt aber bei erfolgreicher Klage einen Teil des Klagsbetrages. Allerdings übernimmt er auch für Sie das komplette Prozessrisiko.

Kann es sein, daß mir ohne das Update bzw. ohne Klage die Zulassung entzogen wird, oder mein Fahrzeug von Dieselfahrverboten sein wird?

Diese ist möglich und zwar auch dann, wenn Sie das Update machen ließen, daher raten wir dringend zu einem Beratungsgespräch zur Klärung der weiteren Vorgangsweise.

Wichtiger Rechtlicher Hinweis:

Sämtliche Angaben auf dieser Internetseite und vor allem zum Schwerpunktthema „ABGASSKANDAL“ werden gewissenhaft geprüft, stellen aber keine Rechtsberatung dar und können ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser keinesfalls ersetzen. Wir versuchen ausserdem die Informationen möglichst aktuell zu halten. Aufgrund der unzähligen Verfahren und häufigen Urteile, sowie Veröffentlichungen und auch Anklageerhebungen durch Staatsanwaltschaften in diversen Strafverfahren sowie schließlich neuen Enthüllungen, kann auch diesbezüglich kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhoben werden, sodaß sämtliche Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit rechtlich möglich, erfolgen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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